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Betreuungsgeld – Ein Satz mit x, das war wohl nix!

Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Betreuungsgeld für verfassungswidrig. Die umstrittene Familienleistung sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, die entsprechende Regelung deshalb nichtig. Nicht nur der Bund, sondern auch die Länder seien für die Leistung zuständig. Ein Kommentar von Silke Hansmann

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