Diese Zeit sollte den Schulen jetzt auch gegeben werden. Der Bestandsschutz ist ein Rückschritt“, so der Landesvorsitzende der Jusos, Jakob Blankenburg.
Mit der Änderung des Gesetzes könnten Schülerinnen und Schüler mit einem Unterstützungsbedarf für einen Übergangszeitraum bis 2022/2023 wieder in den Sekundarbereich I der Förderschule Lernen eingeschult werden. Nach Ansicht des Landesvorstandes der Jusos Niedersachsen sollten die für den Erhalt der Förderschule Lernen jetzt ausgerechneten 50 Mio. Euro Mehrbedarf für die Umsetzung der inklusiven Schule eingesetzt werden. „Wir appellieren an unseren Kultusminister, diese Gesetzesänderung zu überdenken. Es kann nicht sein, dass Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf auf der einen Seite in der Regelschule inklusiv unterrichtet werden und andererseits der Bestandsschutz für die Förderschule garantiert wird. Das ist ein Widerspruch in sich“, führt Lisa Reinke, stellvertretende Landesvorsitzende der Jusos weiter aus. Den Schulen sollte jetzt das nötige Rüstzeug mit auf den Weg gegeben werden, um die erarbeiteten Konzepte in den Schulen bestmöglich umsetzen zu können.
Der Niedersächsische Kultusminister bekennt sich in einer Erklärung zur Änderung des Gesetzes zur UN-Behindertenrechtskonvention und somit zu einer Schule, in der Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung beschult werden. Der Grund für die Änderung des Gesetzes sei, mehr Zeit und höhere gesellschaftliche Anerkennung zu bekommen. „Die Aussetzung der Inklusion schafft in der Gesellschaft Verunsicherung und keine Anerkennung. Wir müssen jetzt die Belastung vor Ort mit dem Mehrbedarf decken und unterstützend ansetzen, statt unsere Herausforderungen weiter von uns weg zu schieben. Nur so können wir der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht werden.“, ergänzt Daniela Rump, ebenfalls stellvertretenden Landesvorsitzende.
Wir würden es begrüßen, wenn die Landesregierung ihr Gesetzesvorhaben überdenken würde. Inklusion ist ein Menschenrecht – auch in Niedersachsen.