
Bei der Beschwerdestelle gingen 281 verhaltensbezogene Beschwerden zur Polizei ein, aus denen 28 strafrechtliche Ermittlungsverfahren resultierten. Obwohl es in neun Fällen zur Einstellung der Verfahren kam, lässt sich kein schlüssiges Bild zur strafrechtlichen Verfolgung von Fehlverhalten aufzeigen, da mit 19 offenen Verfahren wie bereits 2014 (18) viele Vorfälle keine abschließende Bewertung ermöglichen. Diese Zahlen spiegeln sich auch in der Statistik zur Polizeigewalt wider, die im Februar durch die taz veröffentlicht wurden. Demnach wurden von 2138 wegen Körperverletzung angezeigten PolizistInnen in Deutschland, im Jahr 2014, nur 33 von der zuständigen Staatsanwaltschaft angeklagt.
„Eine Strafverfolgung, die Fehlverhalten verdeckt statt es aufzuklären, kann weder im Interesse der Polizei noch der BürgerInnen sein.“ So fordert Adrian Schiebe weiter, „dass durch unabhängige Ermittlungen und eine Kennzeichnungspflicht für PolizistInnen mehr Vertrauen geschaffen werden muss.“