
Das VW-Gesetz sei mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar und ermöglicht auch weiterhin dem Land Niedersachsen Einfluss auf Entscheidungen im Unternehmen zu nehmen. Gerade hinsichtlich der historischen Entwicklung der Volkswagen AG hat das VW-Gesetz einen Sonderstatus in der deutschen Wirtschaft. Mit den Sonderrechten für das Land Niedersachsen kann auch in der Zukunft garantiert werden, dass der Einfluss von privaten Investoren begrenzt wird.
„Bedeutsame Entscheidungen können nur mit einer Mehrheit von 80 Prozent der Stimmen plus einer Aktie beschlossen werden. Damit muss das Land Niedersachsen, dass über 20 Prozent der Stimmen verfügt, immer involviert sein. Dieses VW-Gesetz schützt die Mitbestimmung & ArbeitnehmerInnenrechte innerhalb der Volkswagen AG “ kommentiert Sebastian Kunde, stellvertretender Juso-Landesvorsitzender, das Urteil zum VW-Gesetz
Das VW-Gesetz hat sich auch in der Vergangenheit mehr als bewährt. Das Bestehen der guten Arbeitsbedingungen bei VW sind das Verdienst der Belegschaft, die ihren großen gewerkschaftlichen Einfluss geschickt und mit langem Atem eingesetzt hat.
„Der Einfluss der ArbeitnehmerInnen wird dank des Urteils des EuGh auch in Zukunft stark bleiben. Durch die Mitbestimmung des Landes Niedersachsen werden wir uns weiterhin für die ArbeitnehmerInnen einsetzen und das Model VW-Gesetz kann als Vorbild für weitere Wirtschaftsunternehmen in Niedersachsen dienen.“ ergänzt Benjamin Köster, Landesvorsitzender der Jusos-Niedersachsen, das Urteil zum VW-Gesetz.